AMAG Group BVG-Kasse (CHE-109.717.493)
AMAG Group BVG-Kasse
Utoquai 49
8008
Zürich
(ZH)
HR-Status: gelöscht
1. Die Stiftung führt für die Arbeitnehmer der AMAG Group AG und der mit ihr wirtschaftlich verbundenen Firmen, sofern sie nicht bei der AMAG Group Pensionskasse versichert sind, die obligatorische berufliche Vorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 durch. 2. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden. Dies unter der Voraussetzung, dass der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. 3. Aus den Stiftungsmitteln dürfen keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die der Stiftung angeschlossenen Firmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, oder denen lohnähnlicher Charakter zukommt, wie Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw. 4. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Finanzierung, die Organisation und die Verwaltung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechte der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
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