AK-Keramik Kosumi (CHE-439.736.485)

Zweck
Verlegen von keramischen Wand- und Bodenbelägen.
Weitere Links:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).






