x-tec swiss ag in Liquidation (Mutation)


 

Publikationstext

x-tec swiss ag, in Altstätten, CHE-101.977.174, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2020, Publ. 1004997811). Das Kantonsgericht St. Gallen hat der Beschwerde gegen die Verfügung des Kreisgerichts Rheintal vom 05.10.2010 betreffend Widerruf sowie der Beschwerde gegen die Verfügung des Kreisgerichts Rheintal vom 05.10.2010 betreffend Verlängerung der Covid-19-Stundung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Stundung wird vorläufig bis zur Rechtskraft des Beschwerdeentscheids verlängert. [bisher: Gemäss Entscheid des Kreisgerichts Rheintal vom 05.10.2020 wird die mit Verfügung vom 08.07.2020 bewilligte COVID-19-Stundung per 05.10.2020, 10.00 Uhr widerrufen.]
 
 
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