Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf (Mutation)



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Publikationstext

Zweckverband Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf, in Dielsdorf, CHE-494.770.745, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2011, Publ. 6288228). Statutenänderung: 13.12.2012. Bezeichnung neu: Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf. Zweck neu: Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Der Zweckverband kann unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um die Kernaufgabe und andere damit zusammenhängende Aufgaben zu besorgen. Unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird, kann sich der Zweckverband für im Rahmen des Verbandzwecks untergeordnete Bereiche an anderen Unternehmen beteiligen und andere Unternehmen erwerben. Ferner kann der Zweckverband - unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird - im Rahmen des Verbandszweckes Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Er kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. Organisation: Stimmberechtigte des Zweckverbandsgebietes, Zweckverbandsgemeinden, Delegiertenversammlung, Betriebskommission und Rechnungsprüfungskommission. Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten zwischen 29.11. und 13.12.2012 [bisher: Rechtsgrundlagen: Gemeindegesetz vom 06.06.1926, Beschlüsse der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden über die Genehmigung der Statuten vom 27.11./02./03./04./08./09./11./12./15./17.12.2008 und 23.06.2009.].Haftung: Die Zweckverbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband subsidiär für die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes. Der Haftungsanteil richtet sich nach den finanziellen Beteiligungen der Zweckverbandsgemeinden am 31. Dezember des Rechnungsjahres. [bisher: Haftung: Die Verbandsgemeinden haften nach dem Zweckverband für die Verbindlichkeiten gemäss Kostenverteiler.].Eingetragene Personen neu oder mutierend: Conrad, Raeto, von Davos, in Regensberg, Vizepräsident der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung]; Huber, Severin, von Dielsdorf, in Dielsdorf, Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung]; Weber Allenspach, Andrea, von Zürich, in Niederweningen, Mitglied der Betriebskommission, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Betriebskommission ohne Zeichnungsberechtigung]; Sprenger, Markus, von Aadorf, in Baar, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Cham]; Häsli, Dr. Thomas, von Winterthur, in Höri, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
 
 
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