Wohnbaugenossenschaft Landquart (Mutation)
Wohnbaugenossenschaft Landquart, in Igis, CH-350.5.000.538-0, Genossenschaft (SHAB Nr. 102 vom 29.05.2009, S. 11, Publ. 5042654). Statutenänderung: 19.03.2010. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt der Wohnungsnot ihrer Mitglieder und dadurch mittelbar auch derjenigen der Bevölkerung der Gemeinde Igis-Landquart durch Erstellung von gesunden und preiswerten Wohnungen entgegenzuwirken. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: a) Ankauf von Bauland und Erstellung von Wohnhäusern; b) Vermietung der Wohnungen in erster Linie an ihre Mitglieder; c) Sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bauten; d) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf Basis der Kostenmiete zu Selbstkosten unter Einschluss angemessener Abschreibungen und Einlagen in den Erneuerungsfonds. Die Wohnungen dürfen ausschliesslich zum Wohnen benutzt werden und nicht für Erwerbstätigkeiten. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 100.-- zu übernehmen und ein Eintrittsgeld von CHF 30.-- zu bezahlen.].Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen brieflich.
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