Vereinigung Cerebral Schweiz (Mutation)



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Publikationstext

Vereinigung Cerebral Schweiz, in Solothurn, CHE-108.152.364, Verein (SHAB Nr. 110 vom 11.06.2018, Publ. 4281405). Statutenänderung: 20.10.2019. Zweck neu: Bezweckt den Zusammenschluss der Eltern von Kindern mit cerebralen Bewegungsbehinderungen, auch mit mehrfacher Behinderung, von erwachsenen Personen mit derartigen Behinderungen, von Fachleuten sowie von weiteren Interessierten. Bezweckt damit den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die Unterstützung und Hilfe bei der Früherfassung, Förderung, Schulung, Ausbildung, Beschäftigung, Eingliederung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen und mehrfacher Behinderung. Verfolgt diesen Zweck durch fachliche und finanzielle Unterstützung der regionalen Vereinigungen und Selbsthilfegruppen, sowie anhand von Publikationen, Fachinformation und Interessenvertretung. Die einzelnen Aufgaben sind in der Geschäftspolitik festgehalten. Sie kann sich anderen schweizerischen oder internationalen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anschliessen. Mittel neu: Mittel: Beitrag der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, gemäss separater "Vereinbarung mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind", Zuwendungen und Legate aus privater Hand, Zuwendungen und Beiträge aus öffentlicher Hand, die der Vereinigung Cerebral Schweiz zugesprochen werden, Zuwendungen von nationalen Unternehmungen oder Institutionen, die von der Vereinigung Cerebral Schweiz im Einverständnis mit der regionalen Vereininigung, in deren Gebiet der Sitz dieses Spenders liegt, um Beiträge angegangen werden, allfälliges Vermögen von aufgelösten regionalen Vereinigungen. [bisher: Mittel: Beitrag der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, gemäss separater "Vereinbarung mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind", Zuwendungen und Legate aus privater Hand, Zuwendungen und Beiträge aus öffentlicher Hand, die der Vereinigung Cerebral Schweiz zugesprochen werden, Zuwendungen von nationalen Unternehmungen oder Institutionen, die von der Vereinigung Cerebral Schweiz im Einverständnis mit der Regionalgruppe, in deren Gebiet der Sitz dieses Spenders liegt, um Beiträge angegangen werden, allfällige Beiträge der Regionalgruppen an die Dachorganisation, allfälliges Vermögen von aufgelösten Regionalgruppen.]
 
 
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