Verband Kehrichtverwertung Thurgau (KVA-TG) (Mutation)
Berichtigung des im SHAB Nr. 222 vom 17.11.2014 publizierten TR-Eintrags Nr. 5775 vom 12.11.2014 Verband Kehrichtverwertung Thurgau (KVA-TG), in Weinfelden, CHE-108.379.413, Besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2020, Publ. 1004800434). Qualifizierte Tatbestände neu: [nicht: Für Verpflichtungen des Verbandes haftet primär dessen eigenes Vermögen. Subsidiär haften die Verbandsgemeinden bis zum Maximalbetrag von CHF 600.-- je Einwohner. Nichtverbandsgemeinden haben eine Bankgarantie zu stellen in Höhe ihrer potentiellen Haftungsquote, wie sie sich bei einem Verbandseintritt ergeben würde. Der öffentlich-rechtliche Zweckverband besteht auf Grund einer Vereinbarung der ihm beigetretenen Gemeinden, welche vom Regierungsrat des Kantons Thurgau genehmigt wurde.]
Weitere Links: