Stiftung Bruderhaus (Neueintragung)
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Publikationstext
Zweck:
Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie leistet im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten namhafte jährliche Beiträge an die ordentliche Finanzierung des Betriebs des Wildparks Bruderhaus. Damit unterstützt sie eine vorbildliche, die natürlichen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigende Haltung sowie die Förderung des Verständnisses der Bevölkerung für die Anliegen der heimischen Tierwelt und Natur. Sie beschafft bei Dritten finanzielle Mittel, mit welchen sie auch Projekte im Wildpark unterstützen kann. Das genaue Vorgehen wird im Stiftungsreglement festgelegt. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Studer, Dr. Christoph D., von Winterthur, in Winterthur, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baumann, Dr. Andreas, von Aarau und Mülligen, in Aarau, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fritschi, Stefan, von Winterthur, in Winterthur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Consultive Revisions AG (CHE-105.253.715), in Winterthur, Revisionsstelle.
Auskünfte über Stiftung Bruderhaus