Spitalanlagengesellschaft Spital Linth (Neueintragung)
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Publikationstext
Zweck:
Erstellen und Bewirtschaften der Immobilien des Spitals Linth. Das Spital Linth kann der öffentlich-rechtlichen Anstalt auch die Bewirtschaftung von Anlagen übertragen. Die öffentlich-rechtliche Anstalt findet ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über die Spitalverbunde vom 22.09.2002 und dem Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien vom 01.03.2016. Eingetragene Personen: Graf, Dr. Urs, von Bischofszell, in Schmerikon, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bärlocher, Stefan, von Thal, in Bütschwil (Bütschwil-Ganterschwil), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schnider, Werner, von Walenstadt, in Berschis (Walenstadt), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Auskünfte über Spitalanlagengesellschaft Spital Linth