SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Mutation)




Publikationstext

SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie, in Basel, CH-400.5.906.022-6, Genossenschaft (SHAB Nr. 138 vom 21.07.2009, S. 8, Publ. 5150284). Statutenänderung: 27.11.2009. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt die Durchführung von und die Beteiligung an gemeinnützigen oder wohltätigen Lotterien im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923. Die Genossenschaft kann auch im Sinne des Bundesgesetzes über Spielbanken selbst Spielbanken betreiben, solche durch Dritte betreiben lassen oder sich an solchen beteiligen sowie Geldspiele anderer Art durchführen. Die gemeinnützige Zweckbindung gilt für alle Geldspiele. Haftung/Nachschusspflicht neu: [gestrichen: Haftung: Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen.].
 
 
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