Psychiatrische Dienste Graubünden (Mutation)
Psychiatrische Dienste Graubünden, in Chur, CHE-113.588.307, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2018, Publ. 4056097). Zweck neu: Die Psychiatrischen Dienste Graubünden stellen stationär und ergänzend ambulant eine sichere, wirksame, patientenbezogene, zeitgerechte und effiziente psychiatrische Versorgung der Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder im Kanton mit chancengleichem Zugang zu den Leistungen sicher. Sie führen dazu psychiatrische Kliniken, geschützte Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze für Menschen mit psychischer Behinderung und erbringen den Konsiliardienst für die öffentlichen Spitäler im Kanton. Sie bieten Aus- und Weiterbildungsplätze für Assistenzärztinnen und -ärzte, für Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, für andere Berufe des Gesundheitswesens wie auch für sozialpädagogische Berufe an. Die Psychiatrischen Dienste Graubünden können mit weiteren Aufgaben betraut werden. Die Regierung legt in Absprache mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden die Eigentümerziele fest. Diese selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts findet ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden (BR 500.900), beschlossen vom Grossen Rat des Kantons Graubünden am 23.10.2012, rückwirkende Inkraftsetzung durch Beschluss des Regierungsrates des Kantons Graubünden vom 11.02.2013 per 01.01.2013, in der Fassung per 01.01.2018, sowie in der Verordnung zum Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden (BR 500.920), erlassen durch Beschluss des Regierungsrates des Kantons Graubünden vom 10.06.2013. [bisher: Diese selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts findet ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden (BR 500.900), beschlossen vom Grossen Rat des Kantons Graubünden am 23.10.2012, rückwirkende Inkraftsetzung durch Beschluss des Regierungsrates des Kantons Graubünden vom 11.02.2013 per 01.01.2013, sowie in der Verordnung zum Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden (BR 500.920), erlassen durch Beschluss des Regierungsrates des Kantons Graubünden vom 10.06.2013.]
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