Portmann Sport AG (Mutation)
Portmann Sport AG, in Ebikon, CHE-108.092.408, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 248 vom 21.12.2016, Publ. 3237159). Statutenänderung: 10.04.2017. Zweck neu: Import von und Handel mit Fahrzeugen, Wohnwagen, Zubehör, Ersatzteilen, Sport- und Campingartikeln aller Art; Vermietung von Fahrzeugen und Wohnwagen; Betrieb einer Reparaturwerkstätte; Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen; Beteiligungen. Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 500'000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 500'000.00]. Aktien neu: 500 vinkulierte Namenaktien zu CHF 200.00 [bisher: 500 Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 10.04.2017 wird der Nennwert der 500 Namenaktien zu CHF 1'000.00 auf CHF 200.00 herabgesetzt und der Herabsetzungsbetrag von CHF 400'000.00 im Umfang von CHF 379'561.89 mit Forderungen der Gesellschaft gegenüber den Aktionären verrechnet sowie im Umfang von CHF 20'438.11 den Aktionärskonten gutgeschrieben; die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 734 OR wird mit öffentlicher Urkunde vom 27.06.2017 festgestellt. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmungen in den Statuten über die Sacheinlage und Sachübernahme sind weggefallen.] [gestrichen: Gemäss Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag vom 02.06.1998 und Bilanz per 31.12.1997 übernahm die Gesellschaft von der bisherigen Kollektivgesellschaft 'Portmann Sport, Nachf. Portmann's Erben', in Ebikon, sämtliche Aktiven (inkl. WIR-Konto CHF 124'327.30) deren Wert zusammen CHF 1'585'944.99 betrug und dem gesamten Fremdkapital im Werte von CHF 934'902.20 zum Preise von CHF 651'042.79. Als Gegenleistung erhielten Emma Portmann, von Luzern und Schüpfheim, in Luzern, 166 Namenaktien zu CHF 1'000.-- und eine Gutschrift von CHF 78'309.41; Kurt Portmann, von Luzern und Schüpfheim, in Luzern, 167 Namenaktien zu CHF 1'000.-- und eine Gutschrift von CHF 72'189.37 sowie Fredy Portmann, von Ebikon und Luzern, in Ebikon, 167 Namenaktien zu CHF 1'000.-- und eine Gutschrift von CHF 544.01.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen erfolgen schriftlich oder mit elektronischer Post. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.]
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