PESTALOZZI Group AG (Mutation)



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Publikationstext

Pestalozzi Consulting Group AG, in Gachnang, CHE-100.485.721, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 31 vom 16.02.2015, Publ. 1991941). Statutenänderung: 21.03.2017. Firma neu: PESTALOZZI Group AG. Zweck neu: Erwerb, Entwicklung, Erstellung, Optimierung, Halten und Vermittlung von Immobilien im In- und Ausland sowie Facilitymanagement; Bewirtschaftung von eigenen und fremden Liegenschaften nach dem eigenen Betriebskonzept «ter tantum meritus®» sowie Vergabe von Lizenzrechten für das Betriebskonzept; Management Consulting und Geschäftsführungen für eigene und fremde Gesellschaften; Durchführung von Handels-, Finanz- und Verwaltungsgeschäften und Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Beratungen. Die Gesellschaft kann Beteiligungen und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, vermitteln und verkaufen. Sie kann Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Geschäftsstellen und Vertretungen im In- und Ausland errichten und sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Partizipationskapital neu: CHF 400'000.00. Liberierung Partizipationskapital neu: CHF 400'000.00. Partizipationsscheine neu: 400 Namen-Partizipationsscheine zu CHF 1'000.00. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 21.03.2017 eine genehmigte Erhöhung des Partizipationskapitals gemäss näherer Umschreibung in den Statuten eingeführt. Bei der Schaffung des Partizipationskapitals vom 21.03.2017 werden Forderungen im Umfang von CHF 1'399'000.00 verrechnet und CHF 201'000.00 in bar geleistet, wofür 400 Namenpartizipationsscheine zu CHF 1'000.00 zugeteilt werden. [gestrichen infolge Zeitablaufs] [gestrichen: Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 12.08.2011 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.]. Mitteilungen neu: Sofern der Gesellschaft die Namen und Adressen aller Aktionäre und Partizipanten bekannt sind, und das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, können die Mitteilungen an die Aktionäre und Partizipanten durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Diesfalls kann die Mitteilung im SHAB unterbleiben.
 
 
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