Oberried Demenz-Zentrum Belp (Mutation)


 

Publikationstext

Oberried Demenz-Zentrum Belp, in Belp, CH-035.7.011.743-7, Stiftung (SHAB Nr. 68 vom 05.04.2012, Publ. 6628972). Urkundenänderung: 15.11.2012. Vermögensübertragung: Die Stiftung überträgt gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 29.06.2012 mit Nachtrag vom 08.03.2013, Verfügung der Stiftungsaufsicht vom 28.11.2012 und 03.04.2013 sowie Inventar per 30.06.2012 Aktiven von CHF 1'780'079.00 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 674'243.00 auf die Domicil Bern AG, in Bern (CH-035.3.032.605-5). Gegenleistung: CHF 1'105'836.00. Zweck neu: Zweck der Stiftung ist die Trägerschaft und das Halten und Zurverfügungstellen der Liegenschaften und Gebäulichkeiten für den Betrieb des Oberried Demenz-Zentrums Belp (vormals Psychogeriatrisches Heim Oberried), in Belp sowie die Gewährleistung des Heimbetriebs. Das Heim steht Patienten der Spitalbezirke Münsingen, Belp, Bern und Schwarzenburg (Spitalregion 3) offen. Beim Betrieb des Heimes sind die im Regierungsratsbeschluss Nr. 2835 vom 01.07.1987 gemachten Auflagen zu erfüllen und es gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem Beschluss auf die Stiftung über. Die Stiftung bezweckt insbesondere auch, Immobilien zu halten, welche der Schaffung von Alterswohnungen (betreutes Wohnen) und von Pflegeeinrichtungen und Pflegeplätzen dienen sowie solche Immobilien an Unternehmen und Institutionen zu vermieten, welche den Betrieb solcher Alterseinrichtungen gemäss den vom Kanton Bern erlassenen Richtlinien sicherstellen. Die Stiftung kann weitere Heime und Institutionen in der Schweiz errichten, sich an anderen Heimen und Institutionen des Inlandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Heime und Institutionen erwerben, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnstrebig. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
 
 
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