Marionnaud Switzerland AG (Mutation)



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Publikationstext

Alrodo AG, in Fällanden, CH-020.3.913.702-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2010, S. 28, Publ. 5724528). Statutenänderung: 23.10.2010. Firma neu: Marionnaud Switzerland AG. Zweck neu: Der Zweck der Gesellschalt ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit kosmetischen Produkten. Sie wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer Muttergesellschaft und der gesamten A.S. WATSON-Gruppe, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist. Insbesondere kann sie ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jedwelcher Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann sämtliche Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, sofern dies dem Gesellschaftszweck förderlich ist. Sie kann Liegenschaften erwerben und veräussern, belasten und verwalten. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.] [bisher: Uebernahm gemäss Sacheinlagevertrag vom 17.12.1986 Wertpapiere zum Preise von CHF 1'725'206.59, von dem CHF 750'000.-- auf das Grundkapital angerechnet wurden.].[Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung vom 14.09.1992 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [bisher: Sacheinlage: Übernimmt bei der Kapitalerhöhung vom 14.09.1992 gemäss Sacheinlagevertrag vom 14.09.1992 Aktien und Partizipationsscheine verschiedener Gesellschaften, wofür der Einleger 50'979 Namenaktien zu CHF 100.-- erhält.].Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre und Nutzniesser erfolgen per Post, Telefax oder mit elektronischer Post an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen oder, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, durch einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
 
 
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