Glarner Kantonalbank (Mutation)



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Publikationstext

Glarner Kantonalbank, in Glarus, CHE-108.954.719, Besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 68 vom 06.04.2023, Publ. 1005718992). Statutenänderung: 28.04.2023. Zweck neu: Die Gesellschaft betreibt im Einklang mit dem Kantonalbankgesetz die Tätigkeit einer gewinnorientierten Universalbank. Sie tätigt alle Bankgeschäfte, die es ihr gestatten, ihren Zweck zu erreichen. Die Gesellschaft betreibt ferner den Effektenhandel. Sie trägt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der glarnerischen Wirtschaft bei, indem sie die Bevölkerung des Kantons Glarus und bestimmte Kundengruppen mit Bankdienstleistungen versorgt. Im Vordergrund stehen dabei kleinere und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, Landwirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie orientiert sich an deren Grundbedürfnissen, zu welchen insbesondere das Anlage- und Spargeschäft, das Hypothekar- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr zählen. Sie kann insbesondere Projekte mit volkswirtschaftlicher Bedeutung unterstützen und Finanzdienstleistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung erbringen. Sie kann mit anderen Banken und Gemeinschaftsinstitutionen von Banken zusammenarbeiten und zur Erfüllung des Geschäftszweckes Zweigniederlassungen errichten, Kooperationen und Beteiligungen eingehen oder Gesellschaften gründen. Sie kann Liegenschaften erwerben und veräussern. Kapitalband gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre sowie andere Bekanntmachungen erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Glarus. [gestrichen: Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Generalversammlung vom 21.05.2014 eine genehmigte Kapitalerhöhung geschaffen, gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.]. Organisation: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, aktienrechtliche Revisionsstelle. [bisher: Organisation: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, obligationenrechtliche Revisionsstelle.]
 
 
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