Genossenschaft zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum im inneren Mattertal (Neueintragung)



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Publikationstext

Genossenschaft zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum im inneren Mattertal, in Zermatt, CHE-209.989.170, c/o Gemeindeverwaltung, Bianca Ballmann, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Genossenschaft (Neueintragung). Statutendatum: 27.06.2022.

Zweck:
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder und unter Ausschluss spekulativer Absichten, ortsansässigen Haushalten mit beschränktem Einkommen guten und bezahlbaren Wohnraum im inneren Mattertal zu verschaffen und zu erhalten. Die Genossenschaft vermietet bezahlbaren Wohnraum nach Massgabe des Bedarfs der Mietenden und soll zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur in Liegenschaften, Quartieren und Gemeinden sowie zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitsmarktes im inneren Mattertal beitragen. Ein Vermietungsreglement regelt die Einzelheiten. Die Genossenschaft kann zwecks Vermietung von bezahlbarem Wohnraum Liegenschaften und Wohnungen mieten, erwerben, bewirtschaften und verwalten, diese bedarfsgerecht unterhalten und erneuern, Grundstücke und Baurechte erwerben sowie (Ersatz-)Neubauten erstellen. Dazu kann sie öffentlich-rechtliche Fördermittel beanspruchen, Hypothekar- und andere Darlehen aufnehmen und andere zweckdienliche Rechtsgeschäfte tätigen. Die von der Genossenschaft verwalteten Wohneinheiten dürfen maximal zu einem Drittel in der Gemeinde Täsch liegen. Der Vorstand legt die Umsetzung dieses Grundsatzes fest. Die Genossenschaft kann in verfügbaren Objekten nicht bewohnbare Flächen wie Gewerberäume, Parkplätze etc. zu marktüblichen Bedingungen weitervermieten. Sie kann sich an Organisationen und Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen oder beitreten. Die im Besitz der Genossenschaft befindlichen Grundstücke, Gebäude und Wohnungen sind grundsätzlich unverkäuflich. Bei Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet die Generalversammlung über eine Veräusserung oder die Einräumung von selbständigen Baurechten. Den Genossenschaftern steht jeweils ein Vorkaufsrecht zu angemessenem Preis zu. Anteilscheine: CHF 5'000.00. Haftung/Nachschusspflicht: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Mitglieder erfolgen durch Brief (oder E-Mail) an die dem Vorstand bekannt gegebenen Adressen. Eingetragene Personen: Ballmann, Bianca, von Zermatt, in Zermatt, Präsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kalbermatter, Alice, von Saas-Grund, in Saas-Balen, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Blasic, Nicolai, von Vérossaz, in Zermatt, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung; Fuchs, Mario, von Römerswil, in Täsch, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung; Schuler, Leo, von Zermatt, in Zermatt, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung; Quadis Revisionen GmbH (CHE-485.142.969), in Susten (Leuk), Revisionsstelle.
 
 
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