Finanzkontrolle des Kantons Schwyz (Neueintragung)
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Publikationstext
Zweck:
Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Schwyz und erbringt in diesem Zusammenhang unabhängige und objektive Prüf- und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, finanzielle Risiken zu reduzieren, finanzielle Schäden zu vermeiden, Mehrwerte zu schaffen und die Verwaltungsprozesse zu verbessern. Die Finanzkontrolle findet ihre Rechtsgrundlage in § 80 der Verfassung des Kantons Schwyz vom 24.11.2010 (SRSZ 100.100) und im Gesetz über die Finanzkontrolle (FKG) vom 25.4.2012 (SRSZ 144.210). . Weitere Adresse: Postfach 6233, 6431 Schwyz. Eingetragene Personen: Pfyl, Dr. Roland, von Schwyz, in Schwyz, Leiter, mit Einzelunterschrift.
Auskünfte über Finanzkontrolle des Kantons Schwyz