Faserplast AG (Mutation)
Faser-Plast AG, in Rickenbach TG, CHE-107.089.415, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 94 vom 18.05.2016, Publ. 2836899). Statutenänderung: 31.03.2016, 14.06.2016. Abspaltung: Ein Teil der Aktiven und Passiven geht gemäss Spaltungsplan vom 04.04.2016 auf die neu gegründete Faserplast Composites AG, in Rickenbach TG (CHE-148.441.202), über. Das Aktienkapital wird infolge Abspaltung um CHF 100'000.00 herabgesetzt. Firma neu: Faserplast AG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Maschinen, Geräten und technischen Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Auslanderrichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäftetätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 750'000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 750'000.00]. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00. [bisher: 750 Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 31.03.2016 werden 550 Namenaktien zu je CHF 1'000.00 vernichtet. Jedem Aktionär werden pro Aktie CHF 1'000.00 als Kontokorrent gutgeschrieben. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 734 i.V.m. Art. 782 Abs. 4 OR wird mit öffentlicher Urkunde vom 14.06.2016 festgestellt. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: [statutarisch aufgehoben].
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