Empamissa-Familienstiftung (Neueintragung)
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Publikationstext
Zweck:
Zweck der Stiftung ist die Widmung eines Kapitals im Sinne von Art. 335 ZGB zugunsten der in Art. 3 der Stiftungsurkunde genannten Personen. Die berechtigten Familienmitglieder können aus den Stiftungsmitteln Beiträge erhalten, und zwar an die Kosten der Ausbildung, eines Fachstudiums, für Studienaufenthalte in fremden Sprachgebieten, für Krankheits-, Unfall- und Kurkosten, für Ausstattung bei Heirat, für die Eröffnung eines Geschäftes oder sonstwie für die Gründung einer eigenen Existenz sowie im Falle einer persönlichen Notlage. Ausnahmsweise können solche Zuwendungen auch an Ehegatten von Nachkommen gemacht werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Aepli, Dr. Michael, von Niederhelfenschwil, in Baar, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Benn, Dr. Jurij, von Zollikon, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Hotz, Dr. Klaus, von Zürich, in Zollikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
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