Decarlini Altstadt-Intercoiffure (Mutation)
Decarlini Altstadt-Intercoiffure, in Zug, CH-170.2.000.697-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 225 vom 18.11.2011, S. 0, Publ. 6422772). In Gutheissung der Beschwerde hat die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichtes des Kantons Zug mit Entscheid vom 22.12.2011 die Ziff. 1 des Entscheids des Einzelrichters beim Kantonsgericht Zug vom 08.11.2011 aufgehoben und das Konkursbegehren zufolge nachträglicher Zahlung abgewiesen. [gestrichen: Der Abteilungspräsident der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug hat mit Entscheid vom 14.11.2011 der gegen die Konkurseröffnung erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt].
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