Bundesversicherungsrichter Albisser-Stiftung (Mutation)
Bundesversicherungsrichter Albisser-Stiftung, in Luzern, CHE-112.933.519, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2018, Publ. 3971623). Urkundenänderung: 20.08.2021. Zweck neu: Die Nettoerträgnisse des Stiftungsvermögens sind für folgende Zwecke zu verwenden: a. 25 % für den Verein "Kinderferienwerk der Luzerner Arbeiterbewegung", b. 25 % für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals der Schweiz (SEV) zur Finanzierung von Ferienverbilligungen für Mitglieder mit bescheidenem Einkommen in vom SEV aufgelisteten Einrichtungen, in erster Linie im Parkhotel Brenscino in Brissago. c. 20 % für besondere Bedürfnisse alter, bedürftiger Menschen. d. 30% zur Unterstützung der Finanzierung einer angemessenen Berufsbildung für junge talentierte Menschen. Bei Unmöglichkeit eines oder mehrerer Zwecke während eines Jahres, insbesondere wegen vorübergehend eingestellter Aktivitäten (lit. a), mangels Nachfrage (lit. b und c) oder geeigneter Gesuche (lit. d), können die dafür vorgesehenen Mittel zurückbehalten oder für einen oder mehrere der übrigen Zwecke verwendet werden. Organisation neu: [Organisation gestrichen gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. h. HRegV]. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.]
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