Borer Heizkörper AG (Mutation)



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Publikationstext

Borer Heizkörper AG, in Büsserach, CHE-105.383.128, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 203 vom 21.10.2014, S.0, Publ. 1779167). Statutenänderung: 04.06.2020. Zweck neu: Produktion und Vertrieb von Heizkörpern. Kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht, für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen. Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 250'000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100'000.00 [bisher: CHF 250'000.00]. Aktien neu: 200 Namenaktien zu CHF 500.00 [bisher: 500 Namenaktien zu CHF 500.00]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 04.06.2020 um CHF 150'000.00 werden 300 Namenaktien zu CHF 500.00 vernichtet und zurückbezahlt; die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 734 OR wird mit öffentlicher Urkunde vom 10.08.2020 festgestellt. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung betreffend die Sachübernahme bei der Gründung der Gesellschaft vom 08.02.2000 ist im Sinne von Art. 628 Abs. 4 OR aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sachübernahmevertrag vom 30.11.1999 von der Borer Technik AG, Büsserach, sämtliche Aktiven der bisherigen Abteilung Heizkörper im Umfang von CHF 1'000'000.-- zum Preis von CHF 1'000'000.--.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre und Nutzniesser. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, kann der Verwaltungsrat Mitteilungen auch durch einmalige Publikation im SHAB vornehmen.
 
 
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