Baugenossenschaft SVEA (Mutation)



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Publikationstext

Baugenossenschaft SVEA, in Thalwil, CH-020.5.900.198-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2009, S. 33, Publ. 5144780). Statutenänderung: 18.06.2011. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Neu eintretende Personen sind zur Zahlung eines einmaligen Eintrittsbeitrages verpflichtet, dessen Höhe von der Delegiertenversammlung festgesetzt wird. Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 100.-- zu übernehmen. Der Genossenschafter hat zusätzlich weitere unverzinsliche Anteilscheine zu übernehmen, deren Zahl vom Vorstand entsprechend dem zu mietenden Objekt festgesetzt wird.].Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen brieflich oder durch Zirkulare.
 
 
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