Verein des Lycée Français de Zurich (Mutation)



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Publikationstext

Association du Lycée Français de Zurich, in Dübendorf, CHE-108.264.000, Verein (SHAB Nr. 174 vom 08.09.2021, Publ. 1005286527). Statutenänderung: 17.06.2021. Name neu: Verein des Lycée Français de Zurich. Zweck neu: a) Der Verein verfolgt einen kulturellen Zweck und widmet sich keinen wirtschaftlichen oder gewinnorientierten Aufgaben. Seine Organe (wie in Artikel 7bis definiert) üben ihre Tätigkeit auf freiwilliger Basis aus. (b) Der Verein ist unpolitisch und konfessionslos. Er verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: (1) die Sicherstellung der materiellen und finanziellen Verwaltung der ihm unterstellten Schule mit dem Namen "Lycée Français Marie Curie de Zürich" oder abgekürzt "Lycée Français de Zürich" (nachstehend: das "LFZ") und die dadurch erfolgende Gewährleistung der Finanzierung, Verwaltung und Entwicklung der schulischen und ausserschulischen Aktivitäten des LFZ sowie den Erwerb, den Bau, die Instandhaltung, die Anmietung und die Verwaltung der den Mitgliedern gemeinschaftlich zur Verfügung gestellten Grundstücke oder Immobilien; (2) die Förderung einer qualitativ hochwertigen Schulbildung für die Schüler des LFZ und insbesondere die Unterstützung der Einhaltung der Zulassungsvorschriften seitens des LFZ, die es ihm erlauben, nach Massgabe der Lehrpläne und der pädagogischen Organisation des französischen Bildungssystems als französische Bildungseinrichtung anerkannt zu werden, sowie die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur unter Beachtung der örtlichen Beschränkungen, die seitens der zuständigen Behörden des Kantons Zürich in Bezug auf die Lehrpläne auferlegt werden können, und unbeschadet der Möglichkeit, andere Bildungsangebote als die üblicherweise in einer anerkannten Einrichtung angebotenen vorzuschlagen; (3) die Förderung des Zugangs der Schüler des LFZ zu Universitäten oder Hochschulausbildungen ihrer Wahl, unabhängig davon, in welchem Land; (4) die Sicherstellung der materiellen und finanziellen Verwaltung sowie der Förderung von mit dem Unterricht verbundenen Dienstleistungen wie Aktivitäten ausserhalb der Schulzeit, Ferienfreizeiten, Schulverpflegung, Transport oder jedwede sonstigen Dienstleistungen, die mit der Haupttätigkeit der Schule zusammenhängen; (5) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die einen oder mehrere Zwecke verfolgen, die mit den Zwecken des ALFZ oder anderer Schulen übereinstimmen. (c) Der Verein vertritt seine Interessen und die des LFZ insbesondere gegenüber den französischen und schweizerischen Behörden. Mittel neu: Mitgliedsbeiträge, d.h.: jährliche Anmelde- und Schulgebühren, Grundstücksteuer und andere Gebühren, die von den Mitgliedern für den Schulbesuch des oder der Kinder der aktiven Mitglieder des LFZ oder für damit verbundene Dienstleistungen (Transport, Kantine, ausserschulische Aktivitäten usw.) entrichtet werden, und Sicherheitsleistungen, deren Höhe von der Hauptversammlung festgesetzt wird; finanzielle und/oder materielle Beihilfen der französischen und/oder schweizerischen Verwaltung; Kapitalerträge; jedwede sonstige rechtliche Mittel, die dem Verein unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (Zuschüsse, Spenden, Vermächtnisse, Schirmherrschaften, Sponsoring usw.); Erträge der von ihm organisierten Versammlungen, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen; in jeder gesetzlich zulässigen Form erfolgenden unentgeltlichen oder entgeltlichen Bereitstellung seiner Räumlichkeiten an Dritte. [bisher: Mittel: Jährliche Mitgliederbeiträge und Einschreibegebühren, Garantiedepots, Schulgelder, Beihilfen der französischen Verwaltung, Pauschalbeiträge, Kapitalerträge, Spenden oder Vermächtnisse.]
 
 
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