Ammann Schweiz AG (Mutation)



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Publikationstext

Ammann Schweiz AG, in Langenthal, CHE-103.595.056, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 07.12.2021, Publ. 1005350808). Statutenänderung: 17.05.2023. Zweck neu: Die Gesellschaft hat zum Zweck, Anlagen, Maschinen und Komponenten und elektronische Produkte aller Art zu entwickeln, herzustellen und zu vermarkten und mit solchen Handel zu treiben. Dabei steht der gesamte Schweizer Markt an erster Stelle. Die Gesellschaft bildet ferner das Technologie- und das Dienstleistungszentrum der ganzen Ammann-Gruppe. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften und Dritten, einschliesslich ihren (direkten und indirekten) Aktionären sowie deren Konzerngesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung vom 26.06.1997 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Die Gesellschaft übernimmt bei der Kapitalerhöhung vom 26.06.1997 die Ammann-Marbag AG, in Beinwil am See AG, durch Fusion. Aktiven von CHF 4'032'630.92 und Passiven von CHF 3'693'975 gehen gemäss Fusionsbilanz per 31.12.1996 durch Universalsukzession auf die Gesellschaft über; der Erhöhungsbetrag wurde entsprechend dem Fusionsvertrag liberiert. Die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft erhalten dafür 3'300 voll liberierte Namenaktien zu CHF 100 der übernehmenden Gesellschaft.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form oder durch einmalige Veröffentlichung im Publikationsorgan.
 
 
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