Alters- und Pflegeheime Glarus (Neueintragung)


 

Publikationstext

Alters- und Pflegeheime Glarus, in Glarus, CH-160.8.005.239-1, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus, Selbständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt (Neueintragung). Statutendatum: 22.01.2010, 27.05.2011.

Zweck:
Erbringung von Dienstleistungen, schwergewichtig für Seniorinnen und Senioren inklusive deren Umfeld, unter Beachtung der Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. Die Institution stellt insbesondere die Grundversorgung für betreuungs- und pflegebedürftige Langzeitbewohnerinnen und -bewohner sicher; ist auf eine hohe Kundenzufriedenheit ausgerichtet; unterstützt weitere Aufgabenstellungen hinsichtlich einer möglichst optimalen, ganzheitlichen und lückenlosen Gesundheitsversorgungskette nach Bedarf; kann Dienstleistungen auch für andere Gemeinden oder für weitere Institutionen erbringen; nutzt die organisatorischen Synergien der Alters- und Pflegeheime zugunsten der Gesamtorganisation optimal aus; unterstützt massgeblich die Umsetzung der kantonalen Alterspolitik; arbeitet grundsätzlich selbsttragend. Die Institution kann alle Leistungen erbringen, Geschäfte durchführen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Institution zu fördern, oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann sich an ähnlichen Institutionen beteiligen und Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Zur Erreichung ihrer Zweckbestimmung schliesst die Institution mit ihren Kunden privatrechtliche Verträge (namentlich Miet- und Pensionsverträge) ab. Publikationsorgan: SHAB. Die selbständig öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt findet ihre Rechtsgrundlage in der Heimordnung der Alters- und Pflegeheime Glarus, erlassen von der Gemeindeversammlung Glarus am 22.01.2010 mit Inkrafttreten auf den 01.01.2011 und der überarbeiteten Form, erlassen von der Gemeindeversammlung Glarus vom 27.05.2011. Organisation: Verwaltungsrat (fünf bis sieben Mitglieder), Geschäftsleitung, Revisionsstelle. Aufsichtsorgan: 1. Der Gemeinderat Glarus übt die Aufsicht über die Institution aus. 2. Der Voranschlag, der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung sind dem Gemeinderat Glarus alljährlich vorzulegen. Der Gemeinderat Glarus unterbreitet den Voranschlag der Gemeindeversammlung Glarus zur Beschlussfassung und den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung. Eingetragene Personen: Geyer-Landolt, Priska, von Glarus und Turgi, in Netstal (Glarus), Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Frey, Reto, von Glarus und Brugg, in Riedern (Glarus), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Karrer-Fiechter, Marianne, von Zuzwil, in Nottwil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Trümpi, Martin, von Glarus, in Glarus, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Allenspach, Ives, von Fisibach, in Rottenschwil, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Henseler, Marco, von Luzern, in Netstal (Glarus), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Leuzinger, Roland, von Glarus Nord, in Ennenda (Glarus), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; UMBERG TREUHAND AG (CH-160.3.003.084-6), in Glarus, Revisionsstelle.
 
 
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