Allgemeine Baugenossenschaft Winterthur (Mutation)
Allgemeine Baugenossenschaft Winterthur, in Winterthur, CHE-103.389.551, Genossenschaft (SHAB Nr. 85 vom 05.05.2015, Publ. 2134853). Statutenänderung: 17.04.2015. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.-- zu übernehmen. Mitglider, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zu den Mitgliedschaftsanteilen hinzu weitere Anteile (Wohnungsanteile) übernehmen. Einzelheiten regelt der Vorstand in einem Reglement, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der Wohnung abgestuft ist und pro Zimmer maximal CHF 2'000.-- beträgt.].[Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].
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