Mystery Lingerie GmbH (Neueintragung)



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Publikationstext

Mystery Lingerie GmbH, in Niederwil (AG), CHE-257.222.094, c/o Jana Margot Smeilus, Feldweg 20, 5524 Niederwil AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 12.03.2026.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Textilien, Unterwäsche sowie Bekleidungs- und Modezubehör über einen eigenen Onlineshop sowie über Drittplattformen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Stammkapital CHF 20'000.00. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Mystery Lingerie Smeilus, in Niederwil (AG) (CHE-408.145.549), gemäss Sacheinlagevertrag vom 06.03.2026 und Übernahmebilanz per 30.09.2025 mit Aktiven von CHF 38'526.57 und Passiven von CHF 12'420.27. Es werden 200 Stammanteile zu CHF 100.00 ausgegeben. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Smeilus, Jana Margot, deutsche Staatsangehörige, in Niederwil (AG), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
 
 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).


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