RENWERK GmbH (Neueintragung)



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Publikationstext

RENWERK GmbH, in Münchenstein, CHE-168.164.224, Freilagerplatz 3, 4142 Münchenstein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 02.03.2026. Aufspaltung: Die Gesellschaft entsteht aus der Aufspaltung der XAOS GmbH (CHE-213.741.561), in Basel, von der die Photon Images GmbH (CHE-298.248.079), in Basel ebenfalls einen Teil übernimmt. Die RENWERK GmbH übernimmt gemäss Spaltungsplan vom 15.12.2025 Aktiven von CHF 193'834.46 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 5'920.81. Die beiden Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten jeweils von einer der beiden neuen Gesellschaften alle 200 Stammanteile zu je CHF 100.00.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und Entwicklung von audiovisuellen Produkten jeder Art sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Marketing, Grafik und Design. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch für ihre Gesellschafter, andere Gruppengesellschaften oder Dritte Sicherheiten bestellen und Garantien abgeben sowie ihren Gesellschaftern, anderen Gruppengesellschaften oder Dritten für eigene oder fremde Rechnung Finanzierungen gewähren, ob entgeltlich oder nicht.

Stammkapital CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Baurycza, Michal, polnischer Staatsangehöriger, in Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
 
 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).


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