Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Unternehmer der ihr für die Personalvorsorge angeschlossenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen sowie insbesondere ergänzend Ermessensleistungen an versicherte Personen oder deren Hinterlassenen in Notlagen erbringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.