Handelsregister Eintrag von Know Moor GmbH ändern


Firmenname

Firmenname
Know Moor GmbH

Domiziländerung

Strasse
Eisengrubenweg 18
Strasse2
c/o Michael Moor
PLZ / Ort
4800 Zofingen

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung, Schulung, Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung. Sie konzipiert, organisiert und führt insbesondere Kurse, Schulungen, Seminare, Workshops, Firmenkurse, Team- und Weiterbildungsveranstaltungen, Teamevents, Referate, Vorträge, Trainings, Coachings sowie Unterrichts- und Dozententätigkeiten für Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen, öffentliche Institutionen und weitere Auftraggeber durch. Die Gesellschaft bezweckt ferner die Entwicklung, Erstellung, Veröffentlichung, den Vertrieb und die Lizenzierung von Lehrmitteln, Schulungsunterlagen, Fachpublikationen, digitalen Lerninhalten, E-Learning-Angeboten, Konzepten, Methoden, Arbeitsmaterialien und weiteren Bildungsmedien. Sie kann Beratungs-, Konzeptions- und Projektleistungen im Zusammenhang mit Bildung, Personalentwicklung, Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Kommunikation, Führung, Methodik, Didaktik und Wissenstransfer erbringen sowie Veranstaltungen und Bildungsangebote planen, moderieren, begleiten und durchführen. Die Gesellschaft kann Handel mit Waren und Produkten betreiben, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, insbesondere mit Lehrmitteln, Büchern, Kursmaterialien, digitalen Produkten, Arbeitsmitteln, Merchandise- und Werbeartikeln. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte wie Marken, Urheberrechte, Designs, Lizenzen, Domains und Know-how erwerben, halten, verwalten, nutzen, lizenzieren und veräussern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, halten, belasten, verwalten und veräussern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.