Handelsregister Eintrag von Wohlfahrtsstiftung der Stahlton Bauteile AG ändern


Firmenname

Firmenname
Wohlfahrtsstiftung der Stahlton Bauteile AG

Domiziländerung

Strasse
Hauptstrasse 131
Strasse2
c/o Stahlton Bauteile AG
PLZ / Ort
5070 Frick

Zweck

Der Zweck der Stiftung besteht in der Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stahlton Bauteile AG an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen die Stahlton Bauteile AG angeschlossen ist oder die sie selbst errichtet hat. Die Arbeitgeberbeiträge können nur aus Stiftungsmitteln erbracht werden, wenn vorgängig durch die Stahlton Bauteile AG Arbeitgeberbeitragsreserven gebildet worden sind und diese in der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen werden. Der Zweck der Stiftung besteht weiter in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und Rentner der Stahlton Bauteile AG sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Erbringung von Leistungen an die Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stahlton Bauteile AG wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen schweizerischen Unternehmungen mittels Vertrags angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Leistungen der Stiftung sind freiwillig. Der einzelne Destinatär kann nur Rechtsansprüche auf das Stiftungsvermögen erheben, wenn ihm aufgrund reglementarischer Bestimmungen solche zustehen.