Das Institut erfüllt die Aufgaben, die ihm gesetzlich übertragen werden und die ihm der Bundesrat im Rahmen des Leistungsauftrages zuweist. Es kann gegen Entgelt Dienstleistungen für Behörden und Private erbringen. Der Bundesrat kann das Institut beauftragen, bei der Vorbereitung der Erlasse auf dem Gebiet der Heilmittel mitzuwirken.