Vermietung von Gästezimmern und Verpflegung der Gäste. Kann andere Unternehmungen gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, ferner Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.