Das Einzelunternehmen bezweckt die Übernahme von Projektleitungen und die Ausführung von Bauarbeiten aller Art sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochterunternehmen und Dritte eingehen.