Leistung von Beiträgen aus Erträgnissen und der Kapitalsubstanz an den Unterhalt der Kapelle. Es können allfällige darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel auch für die seelsorgerische Betreuung der Kirchgenossen von Nesselnbach verwendet werden. Der Stiftungsrat ist befugt, nach seinem Ermessen auch Nicht-Kirchgenossen im Sinne der Seelsorge zu unterstützen oder zu beschenken.