Zweck der Zweigniederlassung ist die Ausführung aller Rechtsgeschäfte, welche direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art und der Verwaltung, Leitung, Kontrolle und Entwicklung solcher Beteiligungen steht. Die Zweigniederlassung kann Finanzgeschäfte verschiedener Art tätigen und dabei Einlagen von Beteiligungsgesellschaften entgegennehmen. Davon ausgenommen sind Bankgeschäfte.