Die Stiftung dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form gemäss Art. 4 FZG und der Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge auf dem Wege der kollektiven Verwaltung der ihr anvertrauten Freizügigkeitsguthaben. Zu diesem Zweck nimmt die Stiftung Austritts- und Freizügigkeitsleistungen von Vorsorgenehmern entgegen. Die Stiftung kann zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod Versicherungsschutz anbieten und zu diesem Zweck Versicherungsverträge abschliessen.