Betrieb eines Blumenfachgeschäftes sowie Handel mit Accessoires, Dekorationsartikeln, Kleinmöbeln, Schmuck, Taschen und Waren aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern.