Unterstützung notleidender Familienglieder, sei es als Beitrag an die Lebenshaltungskosten, Übernahme von Auslagen für ärztliche Behandlung, für Medikamente, für Aufenthalt in einem Krankenhaus, einem Alters- und Pflegeheim oder für Erholungskuren. Beiträge sollen ferner ausgerichtet werden für die berufliche Ausbildung und allgemein zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken im weitesten Sinne. Auch die Gewährung von Heiratszuschüssen ist möglich.