Planung und Betrieb von Schutz- und Lagerstätten im in- und ausländischen Klettgau für Kulturgüter und Dokumente für überlange Zeiträume und im Hinblick auf klimatische Extreme sowie Beratung von Unternehmen und Amtsstellen in diesem Bereich; kann Grundeigentum erwerben oder pachten; kann analog zum Beschluss über vorsorgliche Massnahmen vom 12. April 1957 (BVM) ein Register über die vorsorgliche Verlegung von Kulturgütern und Dokumenten planen, realisieren und betreiben; kann Wertrechte auf Platzanspruch in solchen Schutz- und Lagerstätten ausgeben und handeln; kann sich an Studien zur tektonischen und eiszeitlichen Forschung beteiligen.