Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient.