Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland. Sie kann solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Die Gesellschaft kann für ihre Aktionäre oder für andere Gruppengesellschaften Sicherheiten bestellen und Garantien abgeben sowie ihren Aktionären oder anderen Gruppengesellschaften Darlehen gewähren.