Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe die preisgünstige und umweltfreundliche Versorgung ihrer Genossenschafter mit Wärme. Zu diesem Zweck betreibt und unterhält sie eine oder mehrere Holzschnitzelfeuerungsanlagen und die zugehörigen Wärmeverteilnetze. Sie kann sich an der Erstellung und dem Betrieb von Holzschnitzelfeuerungsanlagen direkt oder indirekt beteiligen. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser aller Art bauen, erwerben, verwalten oder vermieten. Auch der Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon ist ihr erlaubt.