Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der Klostergemeinschaft; den Unterhalt und die Erneuerung der Klosteranlagen samt Kirche; die Finanzierung der kirchlichen und anderen gemeinnützigen Aufgaben. Im Falle einer Auflösung der Klostergemeinschaft bezweckt die Stiftung die Unterstützung einer allfälligen Umsiedlung der Schwestern in andere Aufnahmeklöster; die Sicherstellung ihres persönlichen Wohlergehens sowie der genügenden finanziellen Vorsorge; die Nutzung der Klosterräumlichkeiten für ähnliche oder dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Zwecke; die Sicherstellung des Unterhalts und der bestmöglichen Nutzung der übrigen, profanen Bauten und Anlagen (Schulräume, Landwirtschaftsbetrieb usw.).