Unmittelbare Gewährung von Beihilfen zu Erziehungs-, Ausbildungs- und Studienzwecken für männliche und weibliche Mitglieder der Familie von Borries, die dieser Beihilfen bedürfen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.