Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von benachteiligten Mädchen und Frauen in der Schweiz und weltweit, ohne Berücksichtigung von Glaube und Ethnie. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: Einzelhilfe an Personen leisten in Form von Schulung und beruflicher Starthilfe; Institutionen, Werkstätten, Schulen, andere Stiftungen mit ähnlichem Zweck unterstützen; Eigene Projekte initiieren zur Förderung oder zum Schutz benachteiligter Frauen oder Mädchen. Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.