Der Zweck der Zweigniederlassung lautet: Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten von sowie der Handel mit Beteiligungen und Vermögenswerten, die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen zu Geschäftsabschlüssen, sowie damit verwandte Geschäftsbereiche im In- und Ausland; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.