Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen sowie sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.